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Missbräuchliche Konkurse: Was die Regeln seit 01.01.2025 für Unternehmen bedeuten

Seit 01.01.2025 gelten in der Schweiz schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse. Ziel ist, zu verhindern, dass Unternehmen ihre finanziellen Verpflichtungen durch wiederholte oder gezielt herbeigeführte Konkurse umgehen. Die Änderungen betreffen unter anderem das Obligationenrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, das Strafrecht, das Handelsregisterrecht und das Steuerrecht.

Worum es bei missbräuchlichen Konkursen geht

Ein Konkurs ist nicht automatisch missbräuchlich. Unternehmen können aus wirtschaftlichen Gründen scheitern. Problematisch sind Fälle, in denen Gesellschaften aufgebaut, verschuldet und anschliessend fallengelassen werden, während Verantwortliche mit einer neuen Gesellschaft weitermachen. Gläubiger, Arbeitnehmer, Sozialversicherungen und Steuerbehörden bleiben dann oft mit offenen Forderungen zurück.

Die Gesetzesänderungen sollen solche Muster erschweren. Gleichzeitig erhöhen sie den Druck auf Unternehmen, offene öffentlich-rechtliche Forderungen, Handelsregisterpflichten, Revisionsthemen und finanzielle Warnsignale ernst zu nehmen.

Öffentlich-rechtliche Forderungen werden konsequenter betrieben

Eine zentrale Änderung betrifft öffentlich-rechtliche Forderungen. Dazu können zum Beispiel Steuern, Abgaben, Bussen, Gebühren oder bestimmte Sozialversicherungsforderungen gehören. Solche Forderungen werden bei Schuldnern, die der Konkursbetreibung unterliegen, seit der Revision grundsätzlich auf Konkurs fortgesetzt.

Für Unternehmen bedeutet das: Offene Steuerrechnungen, MWST-Beträge oder Sozialversicherungsbeiträge sind nicht mehr nur ein administratives Problem. Wenn solche Forderungen länger offen bleiben, kann dies schneller zu einem Konkursverfahren führen.

Mehr Transparenz im Handelsregister

Die Reform stärkt auch die Transparenz im Handelsregister. Personendaten können stärker mit Rechtseinheiten und Funktionen verbunden werden. Dadurch wird besser ersichtlich, bei welchen Gesellschaften eine Person eingetragen ist oder war. Das soll helfen, wiederkehrende problematische Muster zu erkennen.

Die erhöhte Transparenz erleichtert die Zuordnung von Organfunktionen und Zeichnungsrechten zu den im Handelsregister eingetragenen Personen.

Mehr Aufmerksamkeit bei Mantelgesellschaften und Aktienübertragungen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Gesellschaften ohne operative Tätigkeit oder mit problematischer finanzieller Lage. Werden Aktien oder Stammanteile einer überschuldeten Gesellschaft übertragen, die keine Geschäftstätigkeit und keine verwertbaren Aktiven mehr hat, kann ein unzulässiger Mantelhandel vorliegen.

Solche Fälle sind besonders heikel, weil sie dazu genutzt werden können, alte Verpflichtungen zurückzulassen oder die Verantwortlichkeiten zu verschleiern. Die Handelsregisterbehörden erhalten durch die neuen Regeln klarere Grundlagen, verdächtige Sachverhalte zu prüfen.

Opting-out und Revisionsverzicht

Bei kleinen Gesellschaften ist ein Verzicht auf die eingeschränkte Revision unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die neuen Regeln führen dazu, dass Angaben zum Revisionsverzicht genauer geprüft und im Handelsregister sauber dokumentiert werden müssen. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass die Voraussetzungen für ein Opting-out tatsächlich erfüllt sind und die nötigen Zustimmungen vorliegen.

Was Unternehmen konkret beachten sollten

Die Revision betrifft nicht nur Unternehmen kurz vor dem Konkurs. Sie betrifft auch Gesellschaften mit schwacher Organisation, fehlender Buchhaltung oder dauerhaft offenen Abgaben. Besonders wichtig sind folgende Punkte:

  • Steuern, MWST und Sozialversicherungen laufend überwachen
  • Buchhaltung zeitnah führen und Bankkonten regelmässig abstimmen
  • Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung früh erkennen
  • Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsentscheide dokumentieren
  • Handelsregistereinträge aktuell halten
  • Revisionsverzicht und Organfunktionen sauber prüfen

Fazit

Die seit dem 01.01.2025 geltenden Massnahmen stärken die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen und erweitern die handelsregisterrechtlichen Kontrollmöglichkeiten. Für Unternehmen gewinnen eine ordnungsgemässe Buchführung, aktuelle Handelsregistereinträge sowie die frühzeitige Beurteilung von Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung zusätzlich an Bedeutung.

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